Pflegequalitaet

Pflegequalität

Woran läßt sich eine gute Pflegeeinrichtung erkennen?

Überlegungen von Blickpunkt sichere Pflege finden auch überregional Verbreitung. Hier eine Veröffentlichung der Märkischen Allgemeinen aus Potsdam.

Der Zeitungsbericht nimmt konkret Bezug auf die untenstehende von uns entwickelte „Checkliste für gute Pflegeeinrichtungen“.

 

 

 

 

 

 


Checkliste – eine gute Pflegeeinrichtung finden

Pflegequalität, ambulante, stationäre Pflege

Gut versorgt im Seniorenheim? So sollte es sein – doch das ist keineswegs die Regel.

Glaubt man den jährlich veröffentlichten Qualitätsnoten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), gibt es überwiegend sehr gute und gute Pflegeeinrichtungen. Die wiederkehrenden Pflegeskandale lassen allerdings anderes erkennen.

 

 

 

Bereits in der Schule war es so, dass die Noten 1 und 2 für überdurchschnittliche Leistungen vergeben wurden. Soweit der überwiegende Teil der Schüler entsprechende Noten erhielt, war dies oft ein Indiz dafür, dass die Leistungsanforderungen eher mäßig waren.


Deshalb empfehlen wir, ergänzend unsere untenstehende Checkliste zur Auswahlentscheidung mit heranzuziehen

Pflegeeinrichtungen stehen unter erheblichem Kostendruck. Insbesondere die Personalkosten sind immens. Nicht ausgelastetes Personal kann eine Pflegeeinrichtung schnell in existenzielle Bedrängnis bringen. Denn Mitarbeitergehälter und Sozialabgaben sind weiter zu bezahlen. Geld verdient die Pflegeeinrichtung praktisch ausschließlich über die zu versorgenden Pflegebedürftigen. Deshalb sind viele Einrichtungen bestrebt, die Anzahl der fest angestellten Beschäftigten möglichst niedrig zu halten. Durch den so entstandenen Personalmangel sind die Mitarbeiter jedoch häufig überlastet und können ihren Aufgaben nicht mehr verlässlich nachkommen.

Um selbst einschätzen zu können, ob eine Pflegeeinrichtung eine ordentliche Pflegeleistung anbietet, regen wir an, über die nachfolgenden Punkte nachzudenken.

(Im Weiteren bieten wir Ihnen an, Sie bei der Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung zu begleiten. Für Informationen bitte hier anklicken)


1. Aussagekraft des MDK-Prüfberichtes

Alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden jährlich vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen auf Einhaltung der Pflegequalität geprüft. Die gegenüber ambulanten und  stationären Pflegeeinrichtungen vergebenen Noten sollen eine erste Orientierung ermöglichen. Im Weiteren wird ein sogenannter Transparenzbericht erstellt. Dieser gibt Aufschluß über die Bewertung eines jeden einzelnen Qualitätskriteriums.

Die MDK-Prüfergebnisse werden bundesweit veröffentlicht. Gesamtnote und Transparenzbericht sind im Internet (beispielsweise AOK-Pflegeheimnavigator) und auch in der betreffenden Pflegeeinrichtung einsehbar. Nur am Rande sei angemerkt, dass beispielsweise von den 10 im Umkreis von Bad Oldesloe befindlichen stationären Einrichtungen keine schlechter als mit der Gesamtnote 1,8 bewertet wurde. In anderen Regionen sieht es nicht anders aus. Schulnoten mit einer 1 vor dem Komma sind deutlich überdurchschnittlich vertreten. In der Schule waren diese in der Regel eher die Ausnahme.


Wiederkehrende Pflegeskandale

Wiederkehrende Pflegeskandale belegen, dass die MDK-Prüfungen den Pflegenotstand nicht verhindern können. Leider ist Pflegenotstand die Realität (Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 14.03.2012). Der MDK-Bericht sagt nur wenig darüber aus, wie der einzelne Pflegebedürftige konkret versorgt wird (Ergebnisqualität).

Wesentlich hierfür dürfte sein, dass der MDK insbesondere die Versorgungsqualität und Pflegedokumentation bewertet. Nur bei jedem zehnten Pflegebedürftigen wird auch der Gesundheitszustand überprüft. Das bedeutet jedoch nicht zwingend, dass die Prüfung der bewohnerbezogenen Kriterien auch persönlich am Pflegebedürftigen vorgenommen wird. Im Regelfall ist die Pflegedokumentation heranzuziehen. Dieser läßt sich aber nicht zweifelsfrei entnehmen, ob die erforderliche Pflegemaßnahme auch tatsächlich am Patienten erbracht wurde. Dies ist aber wesentlich.

Beispiel: damit eine ärztlich angeordnete Medikamentenversorgung wirkt, ist es Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige die Medizin auch einnimmt.

Die entsprechende Frage in den Qualitätsrichtlinien des MDK bezüglich der Medikamentenversorgung lautet „entspricht die Medikamentenversorgung den ärztlichen Anordnungen?“. Die Frage kann im Prüfbericht mit „ja“ beantwortet werden, wenn die (Pflege-)dokumentation fachgerecht und vollständig ist. Dieser ist jedoch so nicht zu entnehmen, ob die bereitgestellte Medizin (vom zum Beispiel behinderten oder dementen Pflegebedürftigen) auch tatsächlich eingenommen wurde (aus: Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung beim Bewohner / MDK-Anleitung stationär – Absatz 12.3).

Das ist aber entscheidend für eine gute und gesundheitserhaltende Pflege. Allerdings ist es zeitaufwendig und somit kostenintensiv, den Pflegebedürftigen bei der Medikamenteneinnahme zu begleiten. Praktisch alle Pflegeeinrichtungen stehen aber untereinander im Wettbewerb. Angestrebtes Ziel ist es, dass die Pflegeeinrichtungen ihre Leistung möglichst kostengünstig anbieten (Bundessozialgericht 17.12.2009 – Az.: B3 P 3/08R). Die Prüfsystematik bewirkt, dass die Einrichtung ihr Handeln eben an dieser Prüfsystematik ausrichtet. Im Zentrum steht eben nicht mehr der einzelne Pflegebedürftige mit seinen Bedürfnissen.


Prüfungen der Pflegequalität durch den MDK

Auch ist die Systematik dieser Prüfungen nicht unumstritten. Zum Beispiel können personenbezogene negative Bewertungen durch positive Bewertungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Pflegeheime beispielsweise werden nach 82 Kriterien geprüft:

  • Pflege und medizinische Versorgung – 35 Kriterien
  • Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung – 10 Kriterien
  • Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene – 9 Kriterien
  • Befragung der Bewohner – 18 Kriterien
  • Umgang mit demenzkranken Bewohnern – 10 Kriterien

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung: Die Qualitätsprüfungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen finden Sie im Internet. Kritisch mit dem System der MDK-Pflegenoten setzt sich Prof. Dr. Thomas Klie, Professor für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft an der Evangelischen Hochschule Freiburg auseinander.


Prüfbericht des MDK zur Pflege

Fazit: der Prüfbericht des MDK bezieht sich zu sehr auf die Papierlage der geprüften Einrichtung. Die sogenannte Struktur- und Prozessqualität gibt im Wesentlichen Auskunft über Rahmenbedingungen der Leistungserbringung. Der Bericht sagt zu wenig darüber aus, wie der Pflegebedürftige im Ergebnis tatsächlich versorgt wird. Es läßt sich nicht unmittelbar von einer unzureichenden Dokumentation auf eine schlechte Betreuung der Pflegebedürftigen schließen. Es ist beispielsweise auch denkbar, dass die Pflegekraft nicht hinreichend Zeit für Dokumentationsaufgaben hatte – diese aber den pflegebedürftigen Menschen hat zukommen lassen. Dies dürfte auch eher ihrem Berufsethos entsprechen – denn Pflegekräfte haben ihren Beruf meistens gewählt, um für Menschen dazu sein.


2. Bieten Pflegeeinrichtungen der Kirchen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände Gewähr für gute Pflege?

Um es kurz zu sagen: Einrichtungen dieser Organisationen sind auch nicht besser als jene privater Anbieter. Zunächst muß man wissen, dass auch gemeinnützige Heime und ambulante Pflegedienste durch Leistungsvereinbarungen mit den Pflegekassen entgolten werden. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Kirchen oder  Sozialverbände unrentable Einrichtungen dauerhaft durch Kirchensteuern, Spendeneinnahmen, etc. finanzieren würden. Einrichtungen gemeinnütziger Träger unterliegen ebenso dem Preiswettbewerb wie andere auch.

Kritisch und informativ berichtete das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 01.01.2012 unter der Überschrift „Das Kartell der Gutmenschen“.


3. Mundpropaganda, persönliche Inaugenscheinnahme und Pflegecheckliste

Es kann durchaus vorteilhaft sein, jemanden zu kennen, der bereits Erfahrungen mit der ins Auge gefassten Einrichtung hat. In örtlicher Nähe von Bad Oldesloe gibt es ein Haus, dem der Volksmund den beziehungsreichen Namen „Haus Sargblick“ verliehen hat. Die Verfasser dieser Zeilen verschafften sich einen persönlichen Eindruck. Die dort vorgefundenen Zustände ließen tatsächlich schlimmes erkennen.

Eine persönliche Inaugenscheinnahme ist also vor Vertragsabschluss unbedingt zu empfehlen. Bei ambulanten Einrichtungen ist dies naturgemäß schwer möglich. Hier verbleibt zunächst nur, das persönliche Gespräch mit der Leitungskraft zu suchen. Hilfreich ist es, als Gesprächsleitfaden eine Checkliste zu erstellen. Nachfolgend Anregungen, die auch ähnlich für stationäre Einrichtungen gelten:


Checkliste zur Pflegequalität stationärer Pflegeinrichtungen

  • der Transparenzbericht des MDK und dessen Benotung vermittelt einen ersten Eindruck von der Pflegequalität. Abweichungen von den Vergleichsnoten anderer Dienste sollten Sie sich erklären lassen.
  • lebt die Einrichtung Transparenz und Offenheit? Bietet sie beispielsweise auf ihrer Internet-Seite ein Portal für Fragen und Anregungen an? Läßt dieses den Erfahrungsaustausch zwischen anderen Betroffenen und Angehörigen zu?
  • welche technischen Pflegeassistenzsysteme bietet die Einrichtung an? – z. B. Hausnotruf, automatische Überwachung der Körpervitalfunktionen.
  • besteht für bevollmächtigte Angehörige jederzeit die Möglichkeit, Einsicht in die Pflegedokumentation zu nehmen?
  • Gibt es eine elektronische Gesundheitsakte, anhand derer sich Angehörige jederzeit über das Internet einen Überblick über die Pflegemaßnahmen und den  Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen verschaffen können?
  • Viele Pflegeeinrichtungen haben sich spezialisiert (z.B. Alzheimer Patienten, Nachsorge bei Augenoperationen, Beatmungspatienten). Fragen Sie, ob die Einrichtung besonders geschultes Personal für Ihre Bedürfnisse vorhält.
  • Laden Sie den Pflegedienst zu sich nach Hause ein. Lassen Sie sich über die Leistungen und die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter informieren. Versuchen Sie, in Erfahrung zu bringen, inwieweit der Pflegebedürftige von examinierten Fachkräften betreut wird. Aus Kostengründen setzen viele Pflegeeinrichtungen häufig geringfügig beschäftigte Mitarbeiter (€ 450,00 Arbeitsverträge) ein.
  • Lassen Sie sich die Abrechnungsmodalitäten erklären und einen Kostenvoranschlag aushändigen. Die Geldleistungen der Pflegeversicherung sind oftmals nicht ausreichend, um den Pflegedienst zu bezahlen. 
  • Denken Sie darüber nach, ob Ihre weitergehenden Ansprüche an das Pflegepersonal berücksichtigt werden können – z.B. Erreichbarkeit über 24 Stunden, wenig Personalwechsel, verlässliche Dienstzeiten, Nichtraucher.

Pflegequalität und Vergütung der Mitarbeiter

Vorteilhaft auf die Pflegequalität kann es sich auswirken, wenn das Personal nach Tarifvertrag vergütet wird. Dies bewirkt oftmals eine höhere Mitarbeitermotivation. Der Vorteil für Arbeitnehmer ist zunächst darin zu sehen, dass der Tarifvertrag verbindlich regelt, zu welchen Bedingungen und gegen welches Entgelt die Arbeitsleistung zu erbringen ist. In der heutigen Pflegebranche sind Tarifverträge aber eher die Ausnahme als die Regel. Hohe Mitarbeiterflexibilität ist gefragt. Feste Entgeltstrukturen und Arbeitszeitregelungen beschränken aus Sicht vieler Arbeitgeber die Wettbewerbsfähigkeit der Einrichtung.

In Zeiten, in denen sich die Pflege zur Niedriglohnbranche entwickelt, läßt sich dieses Argument leider nicht einfach beiseite wischen. Die Förderung des Wettbewerbs, mit dem Ziel, dass die Pflegeeinrichtungen ihre Leistung möglichst kostengünstig anbieten, ist die Absicht des Gesetzes zur sozialen Pflegeversicherung (SGB XI). Den einhergehenden Zwängen können sich die Pflegeeinrichtungen nicht entziehen, wenn sie nicht ihre eigene Existenz gefährden wollen.

Sie haben eigene Erfahrungen mit Pflegeeinrichtungen? Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre positiven oder negativen Kenntnisse mitteilen würden. 



    Sie haben Fragen?

    Rufen Sie uns gerne an unter Telefon: 04526 - 3818505


    Stimmt Ihr Pflegegrad?

    Terminzusage binnen 48 Stunden zur Beratung hier in Stocksee oder bei Ihnen vor Ort in:

    • Kiel

    • Lübeck

    • Neumünster

    sowie den Landkreisen

    • Ostholstein

    • Plön

    • Segeberg

    • Stormarn


    • Sie wünschen Beratung andernorts in Schleswig-Holstein oder Hamburg?

      Kein Problem. Ein Termin bei Ihnen vor Ort kann jedoch nicht immer kurzfristig stattfinden. Rufen Sie gerne an, um Einzelheiten zu besprechen.


      Wenn Sie eine Nachricht schreiben möchten, klicken Sie bitte hier:

      Pflegeberatung, MDK, Bescheid, Widerspruch