Grundsicherung im Alter

Altersarmut – für viele bleibt nur noch die Grundsicherung

Mein Freund, die Zeiten der Vergangenheit sind uns ein Buch mit sieben Siegeln. – Johann Wolfgang von Goethe, „Faust I“, Faust


Am 22. Juni 1889 beschließt der Reichstag das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“. Nach Einführung der Krankenversicherung (Juni 1883) und der Unfallversicherung (Juli 1884) ist dies die dritte Säule der staatlichen                  Sozialversicherung. Ihr Schöpfer: Reichskanzler Otto von Bismarck.

Die deutsche Sozialversicherung war weltweit das erste umfassende Gesetzeswerk zur Absicherung der Arbeitnehmer. Die Versicherten erhielten seinerzeit nach 30 Beitragsjahren eine Altersrente. Der Beitragssatz betrug zunächst 1,7 %. Die Finanzierung erfolgte zu je einem Drittel durch Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie steuerliche Zuschüsse.

Im Dezember 1911 wurde erstmalig eine einheitliche gesetzliche Rentenregelung auch für Angestellte geschaffen. Wenige Jahre später (1916) wurde die Regelaltersgrenze von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Das ist nun über einhundert Jahre her.

Das Denken der damaligen Menschen ist vielen der heute Lebenden fremd geworden. Nach zwei verlorenen Weltkriegen erscheint manchem die Vergangenheit als Buch mit sieben Siegeln.


Inflation und Währungsreform – Paradigmenwechsel

Die Rentenversicherung wurde von Bismarck zunächst nach dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren konzipiert. Die Arbeitnehmer sparten Beiträge an, die sich im Laufe der Jahre verzinsten. Im Alter wurden diese als Rente ausgezahlt. Inflation (1918 -1923) und Währungsreform (1948) bewirkten jedoch eine Entwertung der angesparten Gelder. Insbesondere während der Weltwirtschaftskrise (1929 – 1933) waren erhebliche Rentenkürzungen erforderlich. Die Rente reichte seinerzeit nicht einmal mehr zur Deckung des Existenzminimums. Die Nazis verwendeten Rentenbeiträge sogar zur militärischen Aufrüstung.

Nach Gründung der Bundesrepublik setzte Bundeskanzler Adenauer im Jahr 1957 die Rentenreform durch. Es erfolgte die Abwendung vom Kapitaldeckungsprinzip hin zum sogenannten generationsübergreifendem Umlageverfahren. Dieses Verfahren basiert bis heute darauf, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam in die Rentenkasse einzahlen. Die Gelder werden dann sofort an die Rentner ausgezahlt.


Im Alter droht die Grundsicherung

Doch der Generationenvertrag ist nach Ansicht vieler Fachleute gefährdet. Die Einnahmen reichen nicht mehr, um eine zunehmende Anzahl von Rentnern zu versorgen. Um einen Ausgleich herbeizuführen, wird heute die private Vermoegensvorsorge propagiert. Ist diese angesichts der Banken-Krise, des unbegrenzten Ankaufs von Anleihen und zunehmender Staatsverschuldung wirklich die Lösung?

Für den Einzelnen kann das bedeuten, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) in Anspruch nehmen zu müssen. Bevor die Behörde Geld bewilligt, ist jedoch das private Vermögen aufzubrauchen. Dabei sind noch nicht einmal privat genutzte Immobilien geschützt.


… ein Buch mit sieben Siegeln – hilfreiche Literatur zum Verstehen

Auch wenn die Vergangenheit als schwer verständliches Buch erscheint, sollte man vielleicht doch versuchen, aus früheren Erfahrungen zu lernen. Die bereits heute fühlbare Inflation könnte sich in Zukunft weiter verschärfen und zu einer zunehmenden Kapitalentwertung führen.

Zwei lesenswerte Expertisen lassen sich hier herunterladen:

Kapitaldeckung in der Krise – die Risiken privater Renten- und Pflegeversicherungen (Herausgeber: Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung)

Auf dem Weg in die Altersarmut (Herausgeber: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung)

 


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