Pflegebegutachtung durch den MDK
Feststellung der PflegebedürftigkeitSind die Pflegegutachter des MDK unabhängig und objektiv?“Die begutachtenden Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) sind nur ihrem Gewissen unterworfen” (§ 275 Absatz 5, Satz 1 SGB V). Ob dem auch in der Praxis so ist, kann hier nicht beurteilt werden. Tatsache ist jedenfalls, dass der MDK von der Krankenkasse beauftragt wird, bei welcher der Pflegebedürftige versichert ist. Der MDK erbringt eine (Begutachtungs-)dienstleistung für die Krankenkassen und wird auch von diesen bezahlt. Die Krankenkassen stehen in der Kritik, patientenfeindlich zu sein und in erster Linie an den eigenen Profit zu denken (ZDFzoom, Doku vom 25.07.2018) Man lehnt sich wohl nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man annimmt, dass der Pflegegutachter sich zumindest grundsätzlich mit seinem Auftraggeber identifiziert. Ob vor diesem Hintergrund Neutralität garantiert ist, möge jeder für sich einschätzen. Nicht nur der Norddeutsche Rundfunk berichtete über “Fehler der Gutachter” – trotz Amputation kein erhöhter Pflegebedarf” (Panorama 3 – 30.09.2014, 21.15 Uhr). Für den pflegebedürftigen Menschen ist es nicht immer einfach, den bedarfsgerechten Pflegegrad durchzusetzen.Wir helfen bei Antragstellung, Höherstufung und Widerspruch.
Begutachtungsrichtlinien zur Feststellung der PflegebedürftigkeitDie Feststellung ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt, wie bereits gesagt, durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Grundlage der Pflegebegutachtung ist das sogenannte “Neue Begutachtungsinstrument der sozialen Pflegeversicherung“. Trotz dieses etwas sperrigen Titels ist es sinnvoll, sich vor dem Begutachtungstermin mit den Richtlinien auseinanderzusetzen. So werden das Verfahren des MDK bei der Begutachtung sowie dessen Grundsätze bei Feststellung der Pflegebedürftigkeit transparent. Lesenswert sind im Weiteren auch die Richtlinien zur Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren. Diese sollen die Transparenz im Begutachtungsverfahren erhöhen. Im Weiteren informieren die Richtlinien beispielsweise über Verhaltensgrundsätze im Begutachtungs- und etwaigen Beschwerdeverfahren. Leider kommt es immer wieder vor, dass auch formal begründete Widersprüche (bereits nach Aktenlage) von der Pflegeversicherung abgelehnt werden. |