Fachliche und berufliche Pflegekompetenz
Unsere aktiv tätigen Vereinsmitglieder haben in der Regel ihre Berufsausbildung in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens bzw. öffentlichen Behörden abgeschlossen und/oder einen qualifizierenden Hochschulabschluss erworben. Sie kennen sich aus im Umgang mit Behörden und Institutionen – kooperieren mit anderen Verbänden, Ärzten und Juristen.
Weitere berufliche Zusatzqualifikationen sind vorhanden – zum Beispiel Prüfungsteilnahme am Fachanwaltslehrgang Sozialrecht (entsprechend §§ 4, 4a und 11 der Fachanwaltsordnung).