Rente Altersarmut und Pflege

Rente, Altersarmut und Pflege

 

Rente, Altersarmut und Pflege.

Rente, Altersarmut und Pflege. Da kommt ein Problem auf uns zu.

Wer in den kommenden Jahren in den Ruhestand geht, für den könnten es einen unruhigen Lebensabend geben.

Bereits im Zeitraum 2007 – 2012 wurde die Rente in Westdeutschland im Jahresdurchschnitt lediglich um 1,20 % erhöht (2007 – 0,54 %, 2008 – 1,10 %, 2009 – 2,41 %, 2010 – keine, 2011 – 0,99 % und 2012 – 2,18 %).

 

In Ostdeutschland unterschieden sich die Zahlen nur in den Jahren 2009 und 2012 geringfügig (3,38 %, 2,26 %).


Die Rentenzuwächse werden von der Inflation aufgezehrt

Ob sich an den Rentenanpassungen angesichts gewaltiger staatlicher Schuldenberge, der Abkehr vom Maastrichter Euro-Stabilitätspakt und immer neuer Garantien für überschuldete EU-Staaten etwas ändert, erscheint zumindest fraglich. Tatsache ist, dass bereits die offizielle Inflationsrate ca. 2,1 % beträgt (Vergleichszeitraum April 2012 bis April 2011 – Quelle: statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 160).

Beim täglichen Einkauf im Supermarkt spiegelt sich die offizielle Inflation so jedoch nicht wieder. Vielleicht haben Sie noch Einkaufsquittungen des Vorjahres? Dann vergleichen Sie doch einmal: die Zunahme der Verbraucherpreise bei Obst und Gemüse lag zwischen 7, 3 und 7, 9 %, bei Wurst und Fleisch ca. 5,3 %, Margarine 27 %, Butter – 3,4%. Auch die Kosten für Benzin und Heizöl haben deutlich angezogen. Zugegeben – die Preise für elektronische Artikel fallen. Aber wer kauft beispielsweise jährlich einen neuen Personalcomputer oder Fernseher? Auch dieser Beitrag wurde auf einem drei Jahre alten Rechner geschrieben.


Maßstab ist die gefühlte Inflation

Die sogenannte gefühlte Inflation – also jene, mit der die Verbraucher alltäglich konfrontiert werden, ist deutlich höher. Gefühlte Inflation doppelt so hoch wie die offizielle titelte die Tageszeitung die Welt am 17.04.2012. Andere Presseerzeugnisse wie beispielsweise das Handelsblatt äusserten sich ähnlich.

Die wahre Teuerungsrate beträgt ca. 3,7 %. Was bedeutet das für Rentner, Verbraucher und Arbeitnehmer? Ihre Rente erleidet trotz Anpassung einen jährlichen Kaufkraftverlust von 2,5 %. Nun mag man denken, was sind schon 2,5 % – das ist doch nicht viel. Vergessen Sie in Ihrer Überlegung bitte nicht den Zinseszinseffekt:


Nach zehn Jahren hat eine Rente von heute beispielsweise € 1.500,00 nur noch eine Kaufkraft von € 1.172,00

Auch private Vermögensvorsorge und finanzielle Rücklagen werden sich dieser Entwicklung kaum entziehen können. Die Verzinsung gängiger Langfristanlagen beträgt nur selten über 2,0 % (besonders sicher geltende Anlagen wie z.B. Bundesschatzbriefe auch niedriger: Typ A 0,67 % über 6 Laufzeitjahre – Typ B über 7 Laufzeitjahre 0,83 %). Inwieweit privates Kapitalvermögen zu versteuern ist, mag sich jeder selbst überlegen.

Es wohl nicht verkehrt, von einer schleichenden Enteignung der Rentner, Arbeitnehmer und Sparer zu sprechen. Wie sollen von diesen Altersbezügen die Kosten für die ambulante Pflege oder stationäre Pflege bezahlt werden? Wie ist Ihre Meinung?

 


Durchschnittliche Ruhestandsbezüge

Im Jahr 2012 betrug die monatliche Durchschnittsrente ca. € 1.270,00 (Quelle: Handelsblatt Online – 01.04.2011). Ein Altersruhegeld in dieser Höhe setzt aber voraus, dass etwa 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde. In dieser Zeit muss der Arbeitnehmer durchschnittlich € 32.500,00 Jahreseinkommen erzielt haben. Das schaffen aber nur die wenigsten.

Der Fehlbetrag beträgt bei einem Durchschnittsrentner ca. € 5.412,00 jährlich. Allerdings verbleiben dann keine Geldmittel für persönliche Bedürfnisse (z. B. Taschengeld). Trotzdem mag die Zuzahlung dem Einen oder Anderen gering erscheinen. Oftmals leben aber auch Angehörige (z. B. einkommenslose Ehepartner) von der Rente oder Pension. Deren monatlicher Geldbedarf (z. B. für Miete, Lebensmittel, etc.) darf nicht außer Acht gelassen werden.

Sozialhilfe wird erst dann gewährt, wenn weitgehend Vermögenslosigkeit besteht. Für Alleinstehende beträgt die Vermögensfreigrenze € 2.600,00 (Jahr 2012).

Pensionäre genießen zumeist höhere Alterseinkünfte als Rentner, die in vergleichbarer beruflicher Position tätig waren. Als Alleinverdiener werden die Altersbezüge jedoch nur in den obersten Vergütungsgruppen ausreichen, um Heimunterbringung und Lebensunterhalt des Ehepartners bestreiten zu können. Es dürfte aufschlußreich sein, die künftigen Pensionsbezüge zu errechnen und diese den im Pflegefall entstehenden Aufwendungen gegenüberzustellen.

 


nur am Rande:

bei einem Jahresbruttoeinkommen von € 32.500,00 zahlen Arbeitnehmer und -geber zusammen jährlich € 6.370,00 in die Rentenversicherung ein. Bei einer niedrigen Verzinsung von 1,5 % beliefe sich aufgrund des Zinseszins-Effektes die Gesamtsumme nach 45 Beitragsjahren auf ca. € 364.000,00.

Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mannes in Deutschland beträgt derzeit 77 Jahre. Soweit dieser mit 67 Jahren in Altersruhestand gehen darf, bezieht er etwa 10 Jahre lang Rente.

Ungeachtet des sogenannten Generationenvertrages. Bei diesen Beträgen stimmt es nachdenklich, dass viele Rentner ein Altersruhegeld erhalten, dass kaum über dem Existenzminimum (€ 658,00 monatlich) liegt. Jedenfalls ist es nicht so, dass heute jeder Arbeitnehmer die Rente für 3 Ruheständler erwirtschaften muß. Derzeit zahlen etwa 33 Millionen Arbeitnehmer in den Beitragstopf ein. Diesen stehen ca. 21 Millionen Rentner gegenüber (Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (2012), Rentenversicherung in Zahlen (2012)).


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