Persönliche Seniorenbetreuung im Alltag
– Plön und Umgebung –
Alltägliche Verrichtungen wie beispielsweise Einkaufen, Zubereiten der Mahlzeiten, Arztbesuche, Versorgen des Haustieres können im Alter zur Last werden. Nicht immer haben die Angehörigen Zeit, entlastend tätig werden. Blickpunkt sichere Pflege unterstützt ältere Menschen durch Seniorenbetreuung zu Hause und andernorts.
Unsere Helfer sind zumeist ehrenamtlich tätig. Bei längerem Betreuungsbedarf kann eine Festanstellung in unserem Verein erfolgen.
Der zeitliche Einsatz der Helfer bestimmt sich bei angestellten Mitarbeitern an Ihren individuellen Bedürfnissen. Bei Ehrenamtlern erfolgt dieser in gegenseitiger Abstimmung.
Auf jeden Fall haben Sie in uns einen verläßlichen Ansprechpartner. Als Mitglied des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Schleswig-Holstein e.V. sind wir gehalten, nach dessen gemeinnützigen Grundsätzen zu arbeiten.
Familienentlastende Dienste
Sie betreuen Ihren Angehörigen viele Stunden in der Woche?
Sie wünschen sich für Stunden eine Auszeit?
Bitte rufen Sie uns an. In einem persönlichen Gespräch haben wir die Möglichkeit zu klären, in welchem zeitlichen Umfang und zu welchen Kosten wir Ihnen helfen können.
Familienentlastende Dienste für Menschen mit einer Demenz
Das niedrigschwellige Betreuungsangebot von Blickpunkt sichere Pflege e.V. ist vom Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, 24534 Neumünster, anerkannt (gemäß § 45b SGB XI).
Inhalt, Umfang und Qualität der Betreuung sind durch das von uns vorgelegte Konzept definiert und zusammen mit weiteren Unterlagen Grundlage der Anerkennung.
Betreuungskräfte mit Zusatzqualifikation (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 Betreuungsangebots- verordnung Schleswig-Holstein) sind besonders befähigt, Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen zu begleiten. Die Begleitung und Pflege von Menschen mit einer Demenzerkrankung im Alltag erfordert Geduld, Kenntnis des Krankheitsbildes und nicht zuletzt aus Erfahrung erworbenes Wissen im Umgang mit der Erkrankung.
Seniorenheim oder betreuende Hilfe im häuslichen Alltag?
Keineswegs jeder Mensch möchte im Alter im Seniorenheim leben.
In den eigenen vier Wänden, der gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben zu können, ist auch ein Stück Lebensqualität.
Im Weiteren trägt das Wohnen zu Hause oftmals dazu bei, Kosten zu sparen. Denn der finanzielle Eigenanteil im Seniorenheim ist zumeist nicht unerheblich und kann durchaus 1.500,00 Euro und mehr im Monat betragen.
Da kann sich die persönliche Betreuung daheim durchaus rechnen. Im Ergebnis ist Ihre persönliche Betreuungskraft vielleicht mehr Stunden für Sie da, als die Mitarbeiter des Seniorenheims, die auch noch andere ältere Menschen zu betreuen haben.
Kosten / Preise der Seniorenbetreuung
Kosten der Seniorenbetreuung pro Stunde
Die Kosten pro Stunde sind abhängig von der beauftragten Betreuungsleistung, deren zeitlichem Umfang und der fachlichen Qualifikation des Betreuers. Ehrenamtliche sind in der Regel gegen Aufwandsentschädigung tätig. Deren Versicherungsschutz gegen von (Arbeits-)unfälle erfolgt durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Bei längerem Betreuungsbedarf bitten wir Sie, ein konkretes Preisangebot zu erfragen. Erforderlichenfalls stellen wir Betreuungs- und Pflegefachkräfte sozialversicherungspflichtig in unserem Verein ein. Arbeitgeber sind somit nicht Sie -sondern Blickpunkt sichere Pflege als gemeinnütziger, eingetragener Verein. Diese Verfahrensweise entlastet Sie vom bürokratischen Aufwand und etwaig einhergehenden Arbeitgeberpflichten.
Bei bestehendem Pflegegrad
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für insgesamt längstens 42 Kalendertage je Kalenderjahr (§ 39 Abs. 1 S.1 SGB XI). Durch die Pflegekasse erstattungsfähig sind 1.612,00 Euro im Kalenderjahr (§ 39 Abs. 1 S. 3 SGB XI).
Der vorgenannte Betrag kann um bis zu 806,00 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden (gesamt 2.418,00 Euro gemäß § 39 Abs. 2 S. 1 SGB XI).
Sie haben keinen Pflegegrad?
Dann kann die Möglichkeit bestehen, unsere Hilfe als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abzusetzen (§ 35a EStG). Voraussetzung ist, dass die Rechnung nicht in bar bezahlt, sondern überwiesen wird. Insgesamt können Sie bis zu 4.000,00 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Gerne beraten wir Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades.